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   BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89   

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BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89 (https://dejure.org/1989,6951)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89 (https://dejure.org/1989,6951)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - BReg. 2 Z 5/89 (https://dejure.org/1989,6951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung; Verzug; Abrechnung; Fälligkeit; Eigentümerbeschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Wohngeldanspruch; Jahresabrechnung; Einzelabrechnung; Wohngeldvorauszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 7130/88
  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1989 Nr. 43
  • BayObLGZ 1989, 266
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Wenn wie hier die Zahlungsverpflichtung auf einen Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung gestützt wird, muß Gegenstand des Eigentümerbeschlusses nicht nur eine Jahresgesamtabrechnung sein, es müssen auch Einzelabrechnungen für jeden einzelnen Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß genehmigt sein (BayObLGZ 1987, 86/89; BayObLG WE 1989, 60).
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung;

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Da die Vorinstanzen diesen Eigentümerbeschluß nicht in ihre Überlegungen einbezogen und demgemäß nicht ausgelegt haben, kann ihn der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbständig auslegen (BayObLG NJW-RR 1988, 1163).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Erst ein solcher Beschluß setzt die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung gemäß § 16 Abs. 2 WEG ziffernmäßig fest (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130; 1988, 368/371; BayObLG WE 1989, 60).
  • KG, 06.02.1989 - 24 W 3531/88

    Ermächtigung im Namen der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall der neue Verwalter oder die Wohnungseigentümer selbst das Verfahren weiterführen (vgl. KG NJW-RR 1989, 657).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Erst ein solcher Beschluß setzt die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung gemäß § 16 Abs. 2 WEG ziffernmäßig fest (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130; 1988, 368/371; BayObLG WE 1989, 60).
  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 2 Z 114/88

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Abrechnung; Jahresabrechnung; Wohngeld;

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Erst ein solcher Beschluß setzt die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung gemäß § 16 Abs. 2 WEG ziffernmäßig fest (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1986, 128/130; 1988, 368/371; BayObLG WE 1989, 60).
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Hätte von den Wohnungseigentümern ein die Antragsgegner bindender Beschluß über eine konkrete Zahlungspflicht gefaßt werden sollen, so hätte dies mit größerer Deutlichkeit zum Ausdruck kommen müssen (vgl. BayObLG WuM 1987, 327).
  • BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88

    Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    a) Die Befugnis des Antragstellers, in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer die Wohngeldansprüche gegen die Antragsgegner im eigenen Namen geltend zu machen, ergibt sich aus der entsprechenden Ermächtigung im Verwaltervertrag (BayObLGZ 1988, 212/213).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Ein Beschluß über die Jahresabrechnung nebst Einzelabrechnungen begründet Zahlungspflichten und Rückzahlungsansprüche für alle Wohnungseigentümer, die zum Zeitpunkt der Beschlußfassung im Grundbuch eingetragen sind (BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] /202 f.).
  • BayObLG, 04.11.1982 - 2 Z 8/82
    Auszug aus BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89
    Im vorliegenden Fall beruht die Verfahrensstandschaft des Antragstellers auf einer rechtsgeschäftlichen Ermächtigung, die sinnvollerweise dahin auszulegen ist, daß sie nicht von selbst mit dem Verwalteramt endet, sondern erst mit dem Abschluß anhängiger Verfahren oder durch einen ausdrücklichen Widerruf der Wohnungseigentümer (vgl. Senatsbeschluß vom 4.11.1982 BReg. 2 Z 8/82).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Für die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist er unzweifelhaft antragsbefugt (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1984, VII ZB i/84, NJW 1985, 912; BGHZ 106, 222, 225; BayObLG, WuM 1989, 532, 533).
  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum

    aa) Zwar wird vertreten, dass der Verwalter ermächtigt sei, die zur Zeit seines Ausscheidens anhängigen, von ihm (zulässigerweise) in Prozessstandschaft für die Gemeinschaft geführten Verfahren zum Abschluss zu bringen, sofern die Wohnungseigentümer die Ermächtigung nicht ausdrücklich widerrufen (vgl. BayObLGZ 1989, 266, 268; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1180; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rn. 180 mwN; ders., ZWE 2000, 9, 10; ähnlich KG, WuM 1991, 628, 629).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 392/01

    Abberufung des ür die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Wege einstweiliger

    Auch die einstimmige Neuwahl des Beteiligten zu 6) im Mai 2001 und der möglicherweise zwischenzeitlich eingetretene Abschluss des Verfahrens 18 II 48/00 beseitigte die Befugnis des Beteiligten zu 1), das anhängige Verfahren bis zum Abschluss fortzusetzen, ebenfalls nicht, solange die ihm einmal erteilte Ermächtigung nicht durch Mehrheitsbeschluss widerrufen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 266, 268; ZMR 1993, 584 ff.; WuM 1997, 297; KG WOM 1991, 628; Staudinger/Bub, Rn. 310 zu § 27 WEG; Bärmann/Pick/Merle, 8. Aufl., Rn. 173 zu § 27 WEG).
  • BayObLG, 28.09.1998 - 2Z BR 123/98

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch jemanden, der noch nicht Verwalter

    Es ist nämlich mangels Widerspruchs der Wohnungseigentümer davon auszugehen, daß diese damit einverstanden sind (vgl. BayObLGZ 1989, 266; BayObLG WuM 1997, 297 ).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 68/94

    Genehmigung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen durch die

    Forderungen aus der Jahresabrechnung können gegen einen Wohnungseigentümer grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn nicht nur ein Eigentümerbeschluß über die Jahresgesamtabrechnung und den Gesamtwirtschaftsplan vorliegen, sondern auch ein Eigentümerbeschluß über die Einzelabrechnungen und den Einzelwirtschaftsplan gefaßt ist, denn erst dadurch werden die Zahlungsverpflichtungen des einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig verbindlich festgelegt (BayObLGZ 1989, 266; 269; BayObLG WE 1990, 178; 179; BayObLG WuM 1993, 487).
  • BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 71/90

    Wohnungseigentum; Verwalter; Wohnanlage; Abrechnung; Jahresabrechnung; Sollstand;

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  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 8/94

    Einwendungen gegen die Richtigkeit einer bestandskräftig beschlossenen

    Dadurch wird der Zahlungsanspruch der Wohnungseigentümer auch gerichtlich durchsetzbar gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG (BGH NJW 1988, 1910 ; BayObLGZ 1989, 266/268 f. m.w.Nachw.; BayObLG WuM 1989, 264, WE 1990, 178/179).
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